Hellseherische Fähigkeiten oder die Omniszienz von Pro Coesfeld
Eigentlich sollten die Diskussionen der Fraktionen und Ratsmitglieder ja in den
Fachausschüssen und letztendlich dem Rat geführt werden. Da man aber nicht immer in
allen Ausschüssen selber zugegen ist, kann schon einmal der eine oder andere Sachverhalt
an einem vorbeigehen. In diesem Fall war jedoch der Leserbriefschreiber in den
Ausschusssitzungen selber anwesend, sodass wir davon ausgehen müssen, dass er durch
seine Falschaussagen bewusst versucht, die Öffentlichkeit zu manipulieren. Insofern halten
wir eine Richtigstellung in diesem Fall für angebracht.
Die Bürger, in deren Sinne bei der Nachverdichtung an der Adolf-Meyer-Straße entschieden
werden sollte, sind die Grundstückseigentümer. Also nicht alle Bürger von Coesfeld! Die
Grundstückseigentümer (die Bürger!) haben sich bei einer Abfrage, ob auf ihren
Grundstücken nachverdichtet werden soll oder nicht, mehrheitlich dagegen entschieden.
Diesem Wunsch ist auch der Planungsausschuss mehrheitlich gefolgt! Das scheint ja nach
demokratischen Prinzipien nicht verwerflich. Und das Mitglied der CDU, dass sich für
befangen erklärt hat, hat eben nicht gegen, sondern für eine Verdichtung gekämpft. Da es
aber innerhalb der CDU-Fraktion nicht um Freundschaftsdienste geht, die man sich
gegenseitig gewährt, sondern um den „Bürgerwillen“, konnten wir uns auch seinem Wunsch
nicht anschließen, sondern sind der Mehrheit der Grundstückeigentümer gefolgt und haben
gemeinsam mit der SPD die Nachverdichtung abgelehnt.
Bei den Beratungen zum Bebauungsplan Heerdmer Esch (Westfleisch) wurden in der letzten
Planungssitzung auch keine Bedenken vom Tisch gewischt. Das „vom Tisch wischen“ würde
ja auch erst mit der Abwägung und dem letztendlichen Satzungsbeschluss erfolgen. Aber
vielleicht besitzt ja PC tatsächlich hellseherische Fähigkeiten und weiß schon heute, welche
Einwände es denn im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zur Abwägung geben wird. Die
CDU besitzt diese Omniszienz leider nicht, daher braucht es erst immer einen Beschluss die
Öffentlichkeit zu beteiligen. Erst anschließend können wir dann über die eingegangenen
Anregungen und Beschwerden entscheiden. Die Anregungen und Beschwerden der Bürger
nehmen wir sehr ernst, daher war es für uns unabdingbar für die Beteiligung der
Öffentlichkeit zu stimmen. So kann, darf und soll sich dann auch jeder Bürger in diesem
Verfahrensschritt einbringen, ob er Anwohner ist oder z.B. Landwirt und ggf. Mitglied in der
Genossenschaft, ob er Arbeitnehmer ist, der sein tägliches Auskommen bei Westfleisch
verdient oder vielleicht einfach nur der Bürger, der als Kunde an der Fleischtheke ebenfalls
über das Wohl und Weh der Firma Westfleisch entscheiden kann. „Den Bürger“ gibt es also
nicht, die Bürger sind vielfältig, wie auch die Meinungen, die wir als Ratsmitglieder zu
vertreten und abzuwägen haben.
Es mag zwar Bürger geben, die meinen, mit dem passenden Druckmittel unmittelbar Einfluss
nehmen zu können, aber gerade so etwas sollte ein Ratsmitglied in seiner Entscheidung
nicht beeinflussen.