Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmschutzwall längs der B525 im Bereich der Wohnsiedlung Goxel (Zur Hasenkapelle / Am Monenberg) auf seinen Zustand dahingehend zu überprüfen, ob die Höhe noch der Ausführung bei der Errichtung entspricht und ob sich die Lärmbelastung noch in einem rechtlich vertretbaren Rahmen befindet.
Begründung:
Diese Maßnahme soll als Grundlage der Entscheidung dienen, ob der Lärmschutzwall nachgebessert werden muss bzw. kann oder ob andere entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen bzw. können, um den Lärm und Sichtschutz zu verbessern und dadurch den drohenden Wegzug derAnwohnerzu verhindern und die Lebensqualität der dort lebenden Familien zu erhöhen.
Die Anwohnerder Wohnsiedlung Goxel auf Höhe des Lärmschutzwalls zur B525 (Zur Hasenkapelle / Am Monenberg) beklagen seit geraumer Zeit eine enorme Lärmbelastung durch den Verkehr auf der B525. Gesprächein der Nachbarschaft sowie Ortsbegehungen haben ergeben, dass – insbesondere zu den Zeiten des Berufsverkehrs, aber auch darüber hinaus – bei Aufenthalten im Garten oder generell im Freien das Führen eines normalen Gesprächs nur schwierig möglich ist. Es wird berichtet, dass das Schlafen bei offenem Fenster – insbesondere für Kinder – aufgrund der Lärmbelastung unmöglich sei. Die Kinder selbst berichteten bei der Ortsbegehung von erheblichen Beeinträchtigungen der Konzentration durch den Verkehrslärm und daraus resultierenden Schwierigkeiten adäquat schulische Hausaufgaben zu erledigen oder am Homeschooling teilnehmen zu können.
Der Autoverkehr stellt eine enorme Lärmbelästigung dar, aber vor allen Dingen der stark zugenommene Schwerlastverkehr. Der Schwerlastverkehr hat sich im Verhältnis zur Errichtung des Lärmschutzwalles stark erhöht, so ist die B525 zur einer Verbindungsachse von West nach Ost geworden. Die Anwohnerberichten ferner davon, dass bei Fertigstellung des Walls gerade eben noch die Positionslichter über den Cockpits der LKW aus dem Obergeschosseines Wohnhauses zu sehen waren, mittlerweile könne man sogar die Dächer von gewöhnlichen PKW sehen. Dies konnte bei mehreren Ortsbegehungen bestätigt werden.
Erschwerend hinzu kommt, dass ab der Ampelkreuzung Goxel –Möllers / Am weißen Kreuz die vorher geltende Geschwindigkeitsbegrenzung (ab Heidehof bis zur Kreuzung gilt Tempo 70) aufgehoben wurde und zum einen die weitere Beschleunigung bis auf Tempo 100 der Autos und Motorräder einen hohen Lärm verursacht, aber auch die generelle Lärmbelästigung durch das Fahren mit Tempo 100 entlang einer Wohnsiedlung deutlich über der liegt, die bei Fahren mit Tempo 70 erreicht werden würde.
Einige Anwohner spielen bereits mit dem Gedanken einer räumlichen Veränderung, da dieLärmbelastung vor allen Dingen für die Kinder im Alltag nicht zu ertragen sei.
Um die Lärmbelastung de Anwohner zu senken, könnten nach der Neuvermessung des Walles eine Aufstockung oder andere geeignete Maßnahmen zur Optimierung des Lärm-und Sichtschutzes in Betracht kommen. Sollte eine erneute Vermessung zu dem Ergebnis kommen, dass der Wall objektiv nicht in relevantem Maße abgesackt sein sollte, so muss zwingend über andere Maßnahmen zur Lärmreduktion nachgedacht werden, denn die derzeitigeSituation ist für die Anwohnerund insbesondere für deren Kinder nicht akzeptabel.