Bebauungsplan „Heerdmer Esch“ - Gebiet rund um Westfleisch
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat sich gestern mit zwei Themen auseinandergesetzt, die uns schon seit vielen Monaten beschäftigten und auch in der Öffentlichkeit aus unterschiedlichsten Perspektiven diskutiert wurden.
Mit dem Bebauungsplan „Heerdmer Esch“ stand gestern ein wichtiger Beschluss für die weitere Entwicklung von Westfleisch an. Wie gesagt, es geht hier um einen Bebauungsplan und nicht um eine ideologische Diskussion, ob man Fleisch essen möchte oder nicht und ob ein großer Schlachtbetrieb heute noch zeitgemäß ist.
Der Rat der Stadt Coesfeld hat über die weitere Entwicklung eines Wirtschaftsbetriebes der Stadt Coesfeld zu entscheiden, es geht um die Klärung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Belange, die für Westfleisch gelten, wie für jedes andere Unternehmen entlang der Borkener Straße oder in Coesfeld insgesamt. Wir haben gemeinsam mit Westfleisch aber auch den Anwohnern Themen wie Mobilität, Geruchsimmissionen und Lärmemissionen, aber auch Grundwasser diskutiert.
Sicherlich wird man bei diesen Themen nicht immer alle Interessen unter einen Hut bringen können, aber bei unserer Entscheidung geht es bei allem Verständnis für die unmittelbaren Anwohner auch um eine objektive Entscheidungsgrundlage, die uns in diesem B-Planverfahren sehr transparent und ausführlich von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wurde. In dem gesamten Prozess hat sich Westfleisch sehr kooperativ in die Diskussion eingebracht, jede Frage beantwortet und alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt. Viele öffentlich kommunizierten Vorwürfe können wir daher tatsächlich nicht bestätigen und auch der Lärmschutzwall, den Westfleisch im Übrigen nicht versprochen hatte, wäre umgesetzt worden, wenn nicht die Verwaltung hinsichtlich der Alleenbäume ein Veto eingelegt hätte.
Die CDU Fraktion hat daher gestern unter intensiver Abwägung vieler Detailinformationen und unterschiedlichster Standpunkte von Interessengruppen dem Bebauungsplan und damit der Erweiterung von Westfleisch zugestimmt. Ausdrücklich geht es bei dem Bebauungsplan nicht um eine genehmigte Anzahl von Schlachtungen, die letztendlich in einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt durch den Kreis Coesfeld geregelt werden.
Bei unserer Entscheidung haben wir uns auch nicht von einzelnen Flächeneigentümern „erpressen“ lassen, die angekündigt haben, für eine mögliche Entwicklung eines Wohngebietes im Bernings Esch die Flächen nicht zur Verfügung zu stellen, wenn wir dem Bebauungsplan „Heerdmer Esch“ zustimmen.
Ebenfalls wurde gestern im Ausschuss über die weitere Entwicklung der Windenergie in Coesfeld diskutiert. Es gibt derzeit wohl kaum einen Bereich, der in den letzten 2 Jahren so vielen rechtlichen Veränderungen unterworfen war, wie die Windenergie. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wurden die Gesetze schneller verabschiedet, als ehrenamtliche Kommunalpolitiker sie überhaupt lesen konnten. Allen gesetzlichen Änderungen gemein war der politische Wille, mehr Windenergie zu ermöglichen. So war es auch folgerichtig, die Rahmenbedingungen für zusätzliche Windenergieanlagen in Coesfeld neu zu definieren.
Der Abstand der Wohnbebauung zur nächsten Windenergieanlage war immer wieder der zentrale Punkt vieler Diskussionen. Bei welcher Entfernung ist eine sog. optisch bedrängende Wirkung anzunehmen. Hier haben Gerichte in der jüngsten Vergangenheit geurteilt, dass bei einem Abstand der zweifachen Höhe der Anlage diese bedrängende Wirkung nicht mehr per se angenommen werden kann. Unter Berücksichtigung dieses ausgeurteilten Standpunktes und der aktuellen gesetzlichen Grundlagen machen auch wir uns nun die 2H-Regel zu eigen. Themen wie Geräuschemissionen oder Schattenschlag sind hier von unabhängig zu sehen und deren Einhaltung muss im konkreten Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Können diese Nachweise nicht erbracht werden, können auch die Genehmigungen nicht erteilt werden, unabhängig davon, ob die gesetzlichen Abstände eingehalten werden oder nicht.
Auch bei diesem Thema werden wir es nicht allen Interessengruppen recht machen können. Dennoch erscheint es uns richtig, im Rat Rahmenbedingungen zu beschließen, die nach aktuellem Sachstand auch rechtssicher und im Zweifel gerichtsfest sind. An der Vorgabe, die Bürgerinnen und Bürger an der Entstehung weiterer Windparks partizipieren zu lassen, halten wir fest und hoffen, dass dieses Thema unsere Stadt auch in schwierigen Zeiten energiepolitisch zukunftsfest macht.
Wie immer stehen die Ratsmitglieder für alle Nachfragen zu diesen oder auch anderen Themen gerne Rede und Antwort.